EDV-Beauftragte

Für fast alle OE an der TU Graz existieren EDV-Beauftragte. Diese Personen sind die Kontaktstellen zwischen der OE und dem ZID mit speziellen Rechten in TUGRAZonline (s. u.).

Im Allgemeinen sollten Sie bei IT-Problemen die EDV-Beauftragten Ihrer OE kontaktieren, die dann - wenn sie nicht helfen können - mit den zuständigen Stellen beim ZID (dem IT-Support) Kontakt aufnehmen; EDV-Beauftragte sollten daher über mehr als nur Grundwissen im Bereich IT und Netzwerk-Technologie verfügen!
Wenn solche geeigneten Personen an einer OE nicht zur Verfügung stehen, dann sollte man entweder mit der Fakultät oder dem ZID nach einer Lösung suchen!

Der E-Mail-Verteiler der EDV-Beauftragten ist somit auch keine allgemeine Informationsliste, es werden mehr als nur Grund-, manchmal sogar Detailkenntnisse vorausgesetzt!

Wie finde ich heraus, wer die EDV-Beauftragten sind?

Um herauszufinden, wer die EDV-Beauftragten für eine OE sind, rufen Sie bitte TUGRAZonline auf. Dann wählen Sie im Navigationsbaum die OE per Mausklick aus. In diesem Beispiel FakultätenArchitekturInstituteStädtebau.
Im Hauptfensters öffnet sich nun ein neuer Inhalt mit dem Namen der OE als Titel (im Beispiel also 1450 Institut für Städtebau).
Wählen Sie Funktionen aus und Sie erhalten eine nach fachlichen Funktionen geordnete Liste der Personen, in welcher Sie auch die EDV-Beauftragten dieser OE finden sollten:

Funktionen

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Es sind keine EDV-Beauftragten eingetragen oder meine EDV-Beauftragten sind längerfristig verhindert, was tun?

Der IT-Support des ZID wird Ihnen beratend und helfend zur Seite stehen.

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Was sind die Rechte und Pflichten der EDV-Bauftragten?

Die EDV-Beauftragten sind die ersten Ansprechpersonen bei IT-Problemen von Angehörigen ihrer OE und die Kontaktpersonen zum ZID; sie werden vom ZID über aktuelle Bedrohungen oder Änderungen informiert und müssen diese Informationen dann (wenn sie für die eigene OE relevant sind) an die eigenen User weiter geben - ihnen stehen dafür einige Sonderrechte in TUGRAZonline zur Verfügung.

Die aktuelle Liste dieser Rechte kann in TUGRAZonline unter „Funktionen“ im Bereich „Funktion/Applikation“ nachgelesen werden.

Auszug aus den Rechten:

IP-Adressen und Hostnamen
Die EDV-Beauftragten dürfen Hostnamen editieren
Mail-Routing
Die EDV-Beauftragten können für die Maildomänen der OE Mail-Routing-Einträge erstellen, ändern und löschen (d. h. E-Mail-Adressen verwalten)
Software-Server-Kennwort
Die EDV-Beauftragten dürfen das Passwort für den Account am Software-Server setzen

Es gehört dann zu den Pfichten der EDV-Beauftragten diese Funktionen wahrzunehmen und alle Eintragungen aktuell zu halten.

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Welche Verantwortung haben EDV-Beauftragte?

Durch die speziellen Rechte der EDV-Beauftragten sollten sich diese der (datenschutzrechtlichen) Verantwortung bewusst sein und diese Rechte nur im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen, Software-Lizenzrechten, den Datenschutzrichtlinien und Benutzungsordnungen und anderen Richtlinien der TU Graz verwenden.

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Wie werden EDV-Beauftragte geschult?

Bitte lesen Sie die Informationen auf den Webseiten des ZID und nutzen Sie die interne Weiterbildung der TU Graz. Eine weiterführende Einschulung erhalten Sie bei Bedarf und nach Rücksprache mit dem ZID.

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Weitere Informationen

Bitte lesen Sie das „Handbuch für IT-Beauftragte