TUGraz.at und tu-graz.ac.at

Die Technische Universität Graz (TU Graz) verwendet zusätzlich zu ihrer traditionellen Domain tu-graz.ac.at auch die (kürzere) Domain TUGraz.at - zu beachten ist dabei:

  • Server sind (von extern) nur per DNS und nicht per IP-Adresse aufrufbar.
  • Die zentralen Server der TU Graz verwenden (weitgehend) TUGraz.at.
  • Die Domain tu-graz.ac.at bleibt für Server (parallel) bestehen.
  • Groß- oder Kleinschreibung ist beim Nameservice nicht relevant.
  • Alle Rechner werden (derzeit) in beiden Domains eingetragen, der „reverse Entry“ zeigt aber nur in die Domain tugraz.at.
  • Personenbezogene Adressen (z. B. www.NACHNAME.tugraz.at) werden an der TU Graz für lebende Mitarbeiter der TU Graz nicht vergeben.
  • Beide Domains zeigen nur auf IPs im TUGnet (also 129.27.*), nicht auf IPs bei anderen Providern.

Server im IP-Bereich 129.27.* (TUGnet)

Nach Beschluß der Universitätsleitung (siehe auch das Mitteilungsblatt 15 von 06/07 - 162. Namens- und Markenrichtlinie der TU Graz) haben sich Server im IP-Bereich der TU Graz (TUGnet = 129.27.*) auch durch das Nameservice als zur TU Graz gehörend zu präsentieren, d. h. daß z. B. Webserver auf eine der beiden Domains der TU Graz umschalten müssen, falls sie auch über einen anderen Namen erreichbar sind (Grund: klare Kenntlichmachung der rechtlichen Zuständigkeit, Positionierung der TU Graz, Corporate Identity etc.).

Das Umschalten erfolgt (im zumeist eingesetzten Apache) entweder per mod_rewrite in .htaccess oder (besser) in httpd.conf.

Wo TU Graz drinnen ist soll auch TU Graz drauf stehen


Ausnahmen für spezielle (zeitlich begrenzte) Kooperationen oder Projekte (z. B. eines Ministeriums oder der EU) sind zu beantragen. Der ZID registriert aber weder Fremddomains, noch werden sie im Nameserver der TU Graz eingetragen, das ist über den Provider Ihres Vertrauens zu bewerkstelligen!
E-Mail-Server müssen dann entweder als absendende Domain eine der beiden Domains der TU Graz angeben oder zusätzlich explizit dem ZID gemeldet werden, da die zentralen E-Mail-Gateways die E-Mails sonst nicht annehmen und nicht weiterleiten - eine bewilligte Fremddomain ist nicht automatisch auch eine bewilligte E-Mail-Domain!
Die E-Mail-Adressen sind natürlich auch entsprechend umzustellen!

Da also an der TU Graz die Verwendung der Namen in einer der beiden Domains als gegeben vorausgesetzt werden kann, können Sie z. B. auf den SMTP-Server (für das Abschicken von E-Mails zuständig) der TU Graz und den Usenet-News-Server nur mit einem gültigen Nameservereintrag zugreifen. Auch die Mailgates der TU Graz leiten E-Mails nur an Rechner in diesen Domains (bzw. in bewilligten Fremddomains) weiter.

Bei einem „Fremdprovider“ eine Domain mit Mini-Webspace für z. B. nur 1 Frameset zu kaufen, entbindet nicht von dieser Richtlinie, außerdem kann es u. U. gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen!
Anders ausgedrückt: Inhalte, die an der TU Graz bereit gestellt werden, müssen auch in der Location-Zeile als solche erkennbar sein!

Beispiele

Die Domain www.IAIK.at schaltet automatisch um auf www.IAIK.TUGraz.at - ist also nicht genehmigungs- sondern nur meldepflichtig, dagegen schaltet www.buergerkarte.at nicht um und ist somit genehmigungspflichtig.